Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu einzelnen Themenblöcken.
Eine Zusammenstellung der Fristen kann dieser Tabelle entnommen werden.
Die Verordnung gilt für im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser. Reine Niederschlagswasserleitungen müssen nicht geprüft werden; auch dann nicht, wenn Mischwasser in diese zurück stauen kann.
Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen sollte in der Regel eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck gemäß DIN EN 1610 durchgeführt und entsprechend mit einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Generell ist zu empfehlen, vor allem beim Kauf eines neuen Hauses auf eine aktuelle Prüfbescheinigung zu achten.
Die Anforderungen der SüwVO Abw gelten auch für die Zu- und Ablaufleitungen von Kleinkläranlagen. Für Kleinkläranlagen selbst gilt die SüwVO Abw hingegen nicht. Die Anforderungen an die Wartung und Selbstüberwachung ergeben sich hier aus der Zulassung der Anlagen.
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.
Die Frage, ob ein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt, kann im Internet unter diesem Link ermittelt werden.
Wenn Abwasserleitungen neu gebaut oder bestehende ausgetauscht bzw. saniert werden, müssen diese auf Dichtheit geprüft werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Prüfung neu errichteter Kanäle und Abwasserleitungen finden sich in der DIN EN 1610 wieder. Bei neu errichteten Leitungen ist gemäß Normen und Regelwerken neben einer Sichtprüfung stets eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser durchzuführen.
Sanierte Abwasserleitungen sind je nach Sanierungsverfahren nach unterschiedlichen Anforderungen zu prüfen. Hinweise geben z. B. die DIN 1986-30 und die DIN EN 1610.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nicht erforderlich. Die Klassifizierung der Schäden ergibt sich aus der DIN 1986-30 bzw. aus dem Bildreferenzkatalog des MKULNV.
Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte anerkannte Sachkundige kann bei der Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen feststellen und muss darüber einen Lageplan anfertigen. Dieser ist den Unterlagen zur vollständigen Dokumentation beizufügen.
Der Gesetzgeber fordert , dass nur anerkannte Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( LANUV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige am Tag der Prüfung auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist (Nachweis vorlegen lassen), denn die Städte und Gemeinden dürfen nur Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.
Darüber hinaus haben sich einige dieser Firmen gemäß Prüfungsordnung des KomNetGEW, eines Zusammenschlusses von über 50 Kommunen in NRW, prüfen lassen. Sie haben damit die hohen Qualitätsansprüche dieser Kommunen erfüllt. Diese Liste finden Sie unter www.komnetgew.de.
Kontrollschächte auf dem Grundstück dienen dazu die Reinigung, Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu erleichtern. Fehlt dieser, können Städte und Gemeinden in Ihrer Satzung den nachträglichen Bau eines Kontrollschachtes von dem Grundstückseigentümer fordern.
Nicht selten sind Dachentwässerungen und Oberflächenabläufe auf dem Grundstück unzulässigerweise an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Sie zu identifizieren, gehört zu den vorrangigen Aufgaben bei der Fremdwasserbeseitigung im öffentlichen Kanalnetz. Fehlanschlüsse lassen sich schnell und wirksam durch den Einsatz eines Signalnebels herausfinden. Dazu sperrt man den öffentlichen Kanal im Bereich des Grundstücks kurzfristig beidseitig ab und füllt ihn mit einem geruchlosen, umwelt- und gesundheitsverträglichen Signalnebel. Nach wenigen Minuten tritt dieser gut sichtbar aus allen Dachentwässerungen und Abläufen auf dem Grundstück aus, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die so ermittelten Fehlanschlüsse werden in einem Protokoll mit Fotodokumentation erfasst.
Defekte Leitungen unter der Bodenplatte können je nach Struktur des Abwassernetzes häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung sollte sein, ob die Leitungen außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue Leitungen verlegt werden können. Das ist die service- und betriebsfreundlichste Lösung und diese Leitungen müssen nie wieder geprüft werden.
Alternativ gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, defekte Leitungen in geschlossener Bauweise zu sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab.
Eine Übersicht über die verschiedenen Sanierungsverfahren finden Sie hier.
Ob die Leitung im öffentlichen Straßenraum in die Zuständigkeit der Kommune oder des Grundstückseigentümers fällt ist in der kommunalen Satzung festgelegt. In Burscheid liegt die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Entwässerung an der Grundstücksgrenze. Für den Leitungsabschnitt im öffentlichen Straßenraum ist die Kommune zuständig.
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Gegen Schäden durch Rückstau kann sich der Grundstücksbesitzer mit einer Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, versichern.
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!
Beachten Sie:
Selbst in Stadtteilen, die noch nie Probleme mit Rückstau hatten ist nicht auszuschließen, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau besteht. Mögliche Gründe dafür sind die immer häufiger auftretenden extremen Niederschlagsereignisse oder die Verstopfung des Anschlusskanals. Letzteres kann selbst bei Hanglagen zum Rückstau in den Keller führen! Daher ist zu empfehlen in jedem Fall die Sicherung des Hauses gegen Rückstau zu überprüfen.
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlussleitungen. Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen. Daher fordern die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind.
Selbst wenn der Rückstau in die privaten Leitungen seine Ursache im öffentlichen Kanal hat, ist eine Haftung durch Städte oder Gemeinden ausgeschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
1. Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
2. Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
3. Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
4. Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang, Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
5. Nie Abwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt, über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
6. Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
7. Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
8. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
9. Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
Welche Rückstausicherung(en) am besten geeignet sind und wo diese eingebaut werden sollten, hängt von der Situation auf dem Grundstück ab. Ausschlaggebend ist:
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse.
Ziehen Sie bei der Planung bzw. Auswahl einen Fachmann für Entwässerungstechnik hinzu.